Notausgangssicherung – z.B. für die Eingangstür im Kindergarten.
Kindergärten müssen sicher stellen, dass die Kinder nicht unbeaufsichtigt das Gebäude verlassen (Aufsichtspflicht). Gleichzeitig muss im Gefahrenfall der Fluchtweg nach draußen frei sein (Fürsorgepflicht / Verantwortung des Betreibers).
Am liebsten würde man also die Haupteingangstür, die oft auch ein Notausgang ist, abschließen und nur im Einzelfall öffnen. Das ist oft gängige Praxis und leider sehr gefährlich – denn im Ernstfall können die Kinder nicht fliehen!
Wie löst man diesen Interessenskonflikt? Ganz einfach: Mit unserer Kindergartenlösung!
Funktionen:
- Die Tür ist mit einem elektrischen System zusätzlich verriegelt. Das stellt sicher, dass die Kinder nicht ungewollt und unbemerkt das Gebäude verlassen können.
- Eltern und Erzieher(innen) entriegeln die Tür einfach mit einem Taster. Dieser ist so angebracht, dass ihn Kinder nicht erreichen können.
- Außerhalb der Hol- und Bringzeiten kann der Zugang in das Gebäude unterbunden werden. So stellt man sicher, dass nicht unbemerkt fremde Personen den Kindergarten betreten.
- Im Ernstfall (z. B. bei Brand) können alle Personen im Gebäude (auch Kinder) den Not-Auf-Knopf am Eingang drücken. Dadurch wird ein Alarm ausgelöst, die Tür gibt aber sofort frei und der Fluchtweg kann benutzt werden.
- Drückt ein Kind den Nottaster ohne echten Grund, ertönt ebenfalls der Alarm und das Erziehungspersonal wird informiert.
Und das Beste an diesem Konzept:
Die Freigabe der Tür funktioniert im Ernstfall immer! Das bedeutet Sicherheit für Leib und Leben und ist bei vielen „Eigenlösungen“ leider nicht der Fall. Auch deshalb sind baurechtlich nicht geprüfte Lösungen sehr gefährlich. Und: Es ist baurechtlich zulässig - ganz im Gegensatz zu vielen „selbstgebastelten“ Lösungen. Somit ist auch der Betreiber auf der sicheren Seite.